Lohnverrechnung
Es ist soweit! Ein neues Teammitglied ergänzt dein Start-Up. Du fragst dich welche Dienstverhältnisse es in Österreich gibt? Hier eine Übersicht und wichtige Informationen rund um die Lohnverrechnung:
Allgemeines zur Lohnverrechnung für Start-Ups
Idealerweise noch vor dem „Eintritt“ deines neuen Teammitglieds sollte ein Vertrag aufgesetzt werden, der dann von deinem Start-up und dem neuen Teammitglied unterzeichnet wird. Unter anderem beraten und unterstützen hierbei auch die Wirtschaftskammer und das Austria Wirtschaftsservice (aws).
Bevor du einen Vertrag mit deinem neuen Teammitglied abschließt, empfehlen wir eine Abstimmung mit einem Steuerberater um zu klären, welche Vertragsbeziehung gewünscht ist und ob der Vertrag auch entsprechend aufgesetzt wurde. Bei einer falschen „Einstufung“ (z.B. verdecktes Dienstverhältnis von Freelancer) drohen im Zuge einer Prüfung durch die Finanzverwaltung teilweise empfindliche Nachzahlungen.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten um eine Vertragsbeziehung einzugehen. Je nach Vertragsbeziehung ergeben sich für dein Start-up andere Verpflichtungen (z.B. Abfuhr der Lohnsteuer, Lohnnebenkosten) welche im Folgenden auch kurz zusammengefasst sind:
Neben der vertraglichen Vereinbarung sind noch folgende Punkte nach Abschluss eines Dienstvertrages zu beachten:
- Noch bevor der erste Dienstnehmer seine Arbeit aufnimmt, muss der Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine Beitragskontonummer beantragen.
- Ebenfalls zu beantragen ist eine Abgabenkontonummer für die Entrichtung der Kommunalsteuer, und zwar bei der Gemeinde.
- Vor Dienstantritt folgt die Anmeldung des neuen Mitarbeiters zur Sozialversicherung. Ist der neue Mitarbeiter kein österreichischer Staatsbürger, so ist zu klären, ob er über eine gültige Beschäftigungsbewilligung verfügt. Die Beschäftigungsmeldung an das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) muss innerhalb von drei Tagen nach Dienstbeginn erfolgen.
- Die Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) veranlagt und verwaltet die Beiträge zur „Abfertigung Neu“. Arbeitgeber müssen eine BV-Kasse auswählen und ihr beitreten.
Folgende weitere Punkte sind bei aufrechten Dienstverhältnissen laufend zu berücksichtigen:
- In den Arbeitszeitaufzeichnungen sind Beginn und Ende der Arbeitszeit wie auch Ruhepausen je Dienstnehmer und Monat aufzuzeichnen.
- Auch der Urlaubsanspruch, -verbrauch und -saldo, Reisekosten, krankheits- und unfallbedingte Abwesenheiten oder Arbeitsunfälle aller Dienstnehmer sind zu erfassen.
ISUS Tipp
Du stehst kurz davor deinen ersten Mitarbeiter einzustellen und weißt nicht genau, was du alles zu tun hast? Unsere Experten haben hier für dich das Wichtigste zusammengefasst: Erster Mitarbeiter, was tun?