First Steps – Die ersten Schritte zum eigenen Start Up
Die Start-Up-Idee ist geboren, das Team steht und es kann losgehen? Dann solltest du dich auch frühzeitig mit ein paar formellen Dingen beschäftigen.
Die wichtigsten Themen dabei sind:
Steuerexperte Helmut Beer erklärt in einem kurzen Video auf was alles geachtet werden muss bei deinem Start Up!
Wahl der Rechtsform
Wer ein Start-Up gründet, sollte sich früh für die optimale Rechtsform entscheiden. Dabei sind für Start-Ups neben steuerlichen Themen vor allem Aspekte wie Haftung, internationale Bekanntheit der Rechtsform, Möglichkeiten zur Aufnahme von Investoren, etc von Bedeutung. Die gängigsten Rechtsformen sind:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (zB Kommanditgesellschaft, kurz KG; Offene Gesellschaft, kurz OG)
- Kapitalgesellschaften (zB GmbH, AG)
Einen Vergleich der einzelnen Rechtsformen findest Du hier.
Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen zwischen den einzelnen Rechtsformen sind teilweise sehr unterschiedlich. Eine vereinfachte Berechnung der steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Rechtsformen kannst du dir in unserem Rechtsformrechner ansehen.
Änderung der Rechtsform und Umgründung
Sollte dein Start-Up zB in Form eines Einzelunternehmens bereits bestehen (also die klassische Erstentwicklung in der Garage Deiner Eltern) und planst du den Wechsel in eine GmbH, kann aus steuerlicher Sicht eine Umgründung iSd Umgründungssteuergesetzes nachteilig sein.
Warum? Eine Änderung der Rechtsform kann dazu führen, dass du die bisher entstandenen stillen Reserven (sprich den bisher geschaffenen Wert deines Start Ups) versteuern musst. Da dies zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo es üblicherweise noch keine Gewinne gibt, sind solche Steuern ganz besonders schmerzhaft. Weiters geht es auch darum, dass die bisher geschaffenen Vermögenswerte („Intellectual Property“) optimal auf die neue Rechtsform übertragen werden.
Gewerbeanmeldung
Neben der Gründung einer Gesellschaft ist von dir zu prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung für den Start-Up Business Case notwendig ist. Informationen dazu bieten die Wirtschaftskammer Österreich bzw. die Landesstellen der Wirtschaftskammer.
Sollte eine Gewerbeanmeldung notwendig sein, ist auch ein gewerbeberechtigter Geschäftsführer notwendig. Dieser muss nicht zwangsläufig der unternehmensrechtliche Geschäftsführer sein und ist vereinfacht gesagt, jene Person die die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Die Eintragung ins Firmenbuch
Wenn Einzelunternehmer der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen, müssen sie sich in das Firmenbuch eintragen lassen. Eine GmbH entsteht überhaupt mit ihrer Eintragung ins Firmenbuch. Den Antrag auf Eintragung stellen Unternehmerinnen und Unternehmer einfach beim zuständigen Firmenbuchgericht.
Die Betriebsanmeldung beim Finanzamt
Mit dem Start deines Start Ups musst du aus steuerlicher Sicht die „Betriebseröffnung“ beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Die Formulare dafür findest du zB auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Abhängig von der Gesellschaftsform sind eventuell zusätzlich noch eine Eröffnungsbilanz, der Gesellschaftsvertrag und ein Unterschriftenprobeblatt der Geschäftsführer an das Finanzamt zu übermitteln.
Ist dieser Schritt erledigt, so bekommt man eine Steuer- und UID-Nummer zugeteilt. Diese dienen der Identifikation des Abgabenpflichtigen und sind für die Abwicklung deiner steuerlichen Verpflichtungen (zB Abgabe von Steuererklärungen, Meldung von Lohnabgaben) erforderlich.
Außerdem solltest du dich gleich bei FinanzOnline (dem Internetportal der Finanzverwaltung) registrieren, über das der Großteil von Meldungen abgewickelt wird.
Sozialversicherung
Einzelunternehmer, Gesellschafter eine Personengesellschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einer Beteiligung am Start-Up von über 25 % sind bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert.
Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung am Start-Up von bis zu 25% sind typischerweise nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) pflichtversichert.
Die Formulare für die Anmeldung zur Pflichtversicherung findest du zB auf der Homepage Sozialversicherungsträger.
NeuFöG – Neugründungsförderungsgesetz hilft Kosten sparen
Neugründungen sind von gewissen Gebühren und Abgaben befreit (z.B. Firmenbucheintragungsgebühren, bestimmte Lohnnebenkosten für einen bestimmten Zeitraum, Grunderwerbssteuer, etc.).
Voraussetzung ist, dass – wenn keine Betriebsübernahme vorliegt – ein neuer Betrieb eröffnet wird und der Betriebsinhaber sich nicht schon bisher in vergleichbarer Art betätigt hat. Das entsprechende Formular wird ohne Terminvereinbarung beim Gründerservice der Wirtschaftskammer oder bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ausgestellt.
Meldungen, Meldungen, Meldungen,…
Der Schritt in die Selbständigkeit und die Gründung eines Start-Ups ist auch mit diversen Registrierungen und Meldungen verbunden. Die wichtigsten Meldungen und Registrierungen sind:
- Registrierung beim Unternehmerserviceportal (Aktivierung der Handysignatur)
- Meldungen nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
ISUS Tipp
Viele der oben genannten Dinge kannst du relativ einfach selbst erledigen und findest nahezu alle Formulare bei den zuständigen Behörden und Institutionen im Internet. Vielleicht macht es aber auch Sinn, sich weiterhin voll auf den Aufbau des Start-Ups zu konzentrieren und die Umsetzung der Gründung einem erfahrenen Steuerberater (z.B. TPA) zu überlassen.
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Autor
Helmut Beer
Experte für Start-Ups
helmut.beer@tpa-group.at
+43 1 588 35 207