7 FAQs zu Krypto-Assets: Von Mining bis Hard-Forks

Die folgenden FAQs sollen einen Einblick über die grundlegende Besteuerung von Krypto-Assets geben.

ISUS Start Up Krypto Assets FAQs

Wie du Krypto-Assets, Mining und Bitcoins in Österreich versteuerst!

Einkünfte aus Krypto-Assets müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch im steuerlichen Privatvermögen bei der Ermittlung der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Besteuerung hängt insbesondere vom erzielten Gewinn sowie von der Behaltedauer und der Art der Veranlagung ab.

Die wichtigsten 7 Fragen und Antworten für Krypto-Anleger in Österreich: Was gibt es bei Kryptowährung & Umsatzsteuer, bei dem Verkauf von Bitcoins, beim Mining von Kryptos oder bei der Hard-Fork Steuer für Investoren dabei in Österreich zu beachten?

Zur Einkünfteermittlung werden die Anschaffungskosten samt Anschaffungsnebenkosten den Verkaufserlösen, beispielsweise aus Eintausch in eine FIAT-Währung, Kauf von Waren/Dienstleistungen mit Krypto-Assets oder Tausch zwischen Krypto-Assets, gegenübergestellt. Ein Gewinn im steuerlichen Privatvermögen ist nur bei Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig, wobei eine Besteuerung zum Progressionstarif von bis zu 55 % erfolgt; ausgenommen sind insbesondere Security Token.

Veräußerungsgewinne und -verluste aus Security Token stellen beim Investor Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen dar, dabei gilt keine Spekulationsfrist. Derartige Gewinne unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 %.

Es wird eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Transaktionen empfohlen. Liegt solch eine Dokumentation nicht oder nur teilweise vor, können die Einkünfte von der Finanzbehörde geschätzt werden.


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Mining stellt bei Erfüllung aller Voraussetzungen für einen steuerlichen Gewerbebetrieb eine betriebliche Tätigkeit dar. Gutgeschriebene Krypto-Assets unterliegen dem Progressionstarif, es gilt keine Spekulationsfrist. Bei Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen handelt es sich in der Regel um Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 29 EStG, hier ist ebenso der progressive Einkommensteuertarif anzuwenden.

Durch das Mining veranlasste Betriebskosten bzw. Werbungskosten dürfen abgezogen werden. Betriebliche (nicht jedoch private) Verluste dürfen mit anderen Einkünften verrechnet, soweit dies nicht möglich ist, uU auch vorgetragen werden.

Bei Hard Forks handelt es sich vereinfacht um einen „Split“ der Blockchain, wodurch neue Krypto-Assets (Coins) entstehen. Nach Ansicht des BMF ist der Anschaffungszeitpunkt der bestehenden Krypto-Assets auch für die neuen Coins relevant, wobei die Anschaffungskosten der neuen Coins dabei mit Null anzusetzen sind. Im Privatvermögen ist bei Veräußerung der neuen Coins der volle Veräußerungserlös innerhalb der weitergeführten einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig.

Bei Einkünften aus Staking und Lending handelt es sich in der Regel eher nicht um betriebliche Tätigkeiten, sondern um Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 29 EStG, die zum progressiven Tarif mit bis zu 55 % besteuert werden. Sofern deren Rewards länger als ein Jahr gehalten werden, ist die Veräußerung der Rewards aus dem steuerlichen Privatvermögen steuerfrei.

Das BMF vertritt jedoch die Ansicht, dass insbesondere beim Lending – also bei der Übertragung von Krypto-Assets auf einen Dritten, somit ein „kryptobasiertes“ Darlehen“ – eine sogenannte „zinstragende Veranlagung“ mit Einkünften aus Kapitalvermögen vorliegen kann. Nach dieser Ansicht unterliegen sowohl die erhaltenen Rewards (Zinsen) als auch Veräußerungsgewinne unabhängig von einer Spekulationsfrist der Besteuerung mit 27,5 % Sonder-Einkommensteuer.

Mining ist grundsätzlich entweder mangels bestimmbaren Leistungsempfängers nicht umsatzsteuerbar oder im Falle der Verifizierung eines dezidierten Vorganges gegen Transaktionsgebühren umsatzsteuerbar, aber steuerfrei. Der Umtausch einer Fiat-Währung in Krypto-Assets und umgekehrt stellt nach der EuGH-Rechtsprechung einen umsatzsteuerfreien Vorgang dar und es besteht kein Vorsteuerabzug.

Hier findest du alle Videos über Krypto-Assets gemeinsam mit Florian Wimmer von Blockpit


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ISUS Tipp

Wenn du durch obige Ausführungen erkennst, dass du in der Vergangenheit doch nicht alle Einkünfte aus Krypto-Assets in deiner Steuererklärung erfasst haben könntest: Wir haben Erfahrung mit der Sanierung der steuerlichen Vergangenheit von Krypto-Assets durch richtige Offenlegung bei der Finanz.