Jahresabschluss

Alles, was du über den Jahresabschluss für Start-Ups wissen musst!

Sobald die Umsätze Deines Start-Ups (unabhängig von der Wahl der Rechtsform) einen Schwellenwert von EUR 700.000 (in zwei aufeinander folgenden Jahren) überschreiten, so besteht grundsätzlich ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr (4. Jahr) Rechnungslegungspflicht und es ist zum Abschlussstichtag ein unternehmensrechtlicher Jahresabschluss zu erstellen.

Jahresabschluss für Start-Ups in Österreich: Start Up Gründung Set Up Beginn Start

Größenklassen und Vorschriften beim Jahresabschluss

Entscheidest du dich bereits vorweg für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besteht jedenfalls Rechnungslegungspflicht und je nach Größe der Kapitalgesellschaft gilt es Folgendes zu beachten:

Kapital-
gesellschaft
Bilanz-
summe
EUR
Umsatz-
erlöse
EUR
Anzahl der
Arbeitnehmer
Jahresabschluss Prüfungs-
pflicht
Offenlegung
Firmenbuch
Kleinst ≤ 350.000 ≤ 700.000 ≤ 10
  • Bilanz
  • GuV
nein ja
Klein ≤ 5 Mio. ≤ 10 Mio ≤ 50
  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang
nein ja
Mittel ≤ 20 Mio. ≤ 40 Mio. ≤ 250
  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang
  • Lagebericht
ja* ja

* Der Jahresabschluss ist einer Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu unterziehen, wenn die Gesellschaft mittelgroß ist, oder wenn sie aufsichtsratspflichtig ist.

Dein Start-Up in Form einer GmbH gilt dann als kleinst bzw. klein, wenn sie zumindest zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer) nicht überschreitet. Werden zwei der drei Größenkriterien zweimal hintereinander überschritten bzw nicht mehr überschritten, fällt dein Start-Up im Folgejahr (3. Jahr) in die jeweils andere Größenklasse. Gut zu wissen beim Jahresabschluss für Start-Ups: Nach Neugründung treten die Rechtsfolgen bereits ein, wenn die Größenmerkmale am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung vorliegen.

Du – als Geschäftsführer – hast in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr den unternehmensrechtlichen Jahresabschluss aufzustellen. Wie du in der Tabelle siehst, hängen bestimmte Erleichterungen von der Größeneinstufung deines Start-Ups ab. So muss zB eine kleine GmbH keinen Lagebericht erstellen und Kleinstkapitalgesellschaften benötigen darüber hinaus auch keinen Anhang.

Offenlegung beim Firmenbuch

Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss nach seiner Behandlung in der Generalversammlung, jedoch spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen. Bei einer kleinen GmbH müssen nur eine verkürzte Bilanz und ein verkürzter Anhang, bei Kleinst-GmbHs ist lediglich eine verkürzte Bilanz einzureichen.

Im Normalfall eines Geschäftsjahres von 1.1. bis 31.12. ist die Firmenbucheinreichung bis spätestens 30.9. des Folgejahres vorzunehmen. Bei anderen Bilanzstichtagen verschiebt sich der Zeitpunkt entsprechend um die 9 Monate nach hinten: Bei einem Bilanzstichtag zB 31.3. muss die Offenlegung bis spätestens 31.12. desselben Jahres erfolgen.

ISUS Tipp

Jahresbschluss für Start-Ups: Aufgrund von COVID gilt aktuell für die Offenlegung beim Firmenbuch eine verlängerte Frist von 12 Monaten.

Autor

ISUS Start Up Ansprechperson Doris Taschler Wien

Doris Taschler
Start Up Expertin

doris.taschler@tpa-group.at
+43 1 588 35 137